Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Kraftfahrzeugen
I. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche abgeschlossenen Vermittlungsaufträge zwischen dem
Unternehmen Automakler-Nordheide Dirk Wißing (nachfolgend ANW) und dem Verkäufer (Auftraggeber). Die Geltung dieser
AGB wird von dem Verkäufer (Auftraggeber) mit Abschluss des Vermittlungsauftrags als verbindlich anerkannt. Der Verkäufer
(Auftraggeber) bezahlt die Courtage / Provision. Für den Käufer ist die Vermittlung Courtage und Provisionsfrei.
II. Vertragsabschluss
ANW vermittelt im Auftrag des Verkäufer das Kundenfahrzeug an einen Käufer. Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer zustande. ANW überprüft in diesem Zusammenhang auch nicht die Wirksamkeit und die im Kaufvertrag
vereinbarten Inhalte. Eine Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Der Verkauf (Vermittlung)
erfolgt ausnahmslos zwischen zwei Privatpersonen und schließt eine Garantie und/oder eine Sachmängelhaftung grundsätzlich aus. Das
Unternehmen ANW wird nicht Teil des Kaufvertrages.
III. Pflichten des Vermittlers
ANW vermittelt das Fahrzeug nicht unter dem festgesetzten Mindestpreis. Die Ermittlung des Marktwertes wird durch den Verkäufer
festgelegt und nur der Verkäufer entscheidet über einen verbindlichen Verkaufspreis. ANW inseriert das Fahrzeug in den gängigen
Printmedien und / oder im Internet. Der Umfang aller Werbetätigkeiten liegt im Ermessen vom ANW. Das Fahrzeug wird ausschließlich
als Privatverkauf, ohne Sachmängelhaftung, angeboten. Eine Fahrzeugaufbereitung und ein Wertgutachten durch einen Sachverständigen
ist gegen Rechnung und Aufwandsentschädigung möglich. Das Kundenfahrzeug wird in der Halle (Ausstellung) des ANW eingelagert und
steht so potentiellen Interessenten für eine Besichtigung bereit. ANW organisiert alle Besichtigungstermine und begleitet den Verkauf bis
zum Abschluss des gültigen Kaufvertrages. Das Fahrzeug darf interessierten Kunden für eine Probefahrt bereitgestellt werden. Allerdings
nur in Begleitung eines ANW-Mitarbeiters. Während der Einlagerungs- und Standzeit ist das Fahrzeug (z.B. Diebstahl / Vandalismus)
nicht versichert. Der Verkäufer (Auftraggeber) ist selbst für eine Versicherung, während der Einlagerungszeit verantwortlich. Erfolgs- oder
Vermittlungsgarantie auch eine Sachmängelhaftung wird nicht übernommen. Der Käufer kann eine Gebrauchtwagen-Garantie erwerben.
IV. Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer ist verantwortlich, dass die erforderlichen Fahrzeugangaben (z.B. Unfallfrei) wahrheitsgemäß und vollständig gemacht
werden. Dies beinhaltet insbesondere alle verkehrstechnischen Eigenschaften sowie etwaig vorhandene bekannte und versteckte Mängel.
Der Verkäufer sichert in diesem Zusammenhang zu, Eigentümer des Fahrzeuges und damit verfügungsberechtigt zu sein. Kommt ein
Kaufvertrag trotz erfolgreicher Vermittlung, aufgrund von vorsätzlich verschwiegenen wesentlichen Eigenschaften oder unbekannten
Eigenschaften des Fahrzeuges durch den Verkäufer nicht zustande, so ist ANW berechtigt, eine Stornogebühr von 50% der Courtage
mindestens € 2.500,- netto zu verlangen. Diese Regelung der Stornogebühren zählt auch bei einer 90 tägigen berechtigten Stornierung
des Kaufvertrages seitens des Käufers, z.B. wegen nachträglich festgestellten Unfallschäden oder auch erheblichen technischen Mängeln.
V. Kosten
Nach Auftragserteilung wird eine einmalige Service-Pauschale: Studiofotos, Video-Produktion, Werbetext etc. (auf Anfrage)
berechnet. Das Fahrzeug steht sauber und abgedeckt in der Ausstellung bei AMW, für eine mon. Standgebühr von € 75,- inkl. MwSt. Die
Standgebühr, wird mit 50% erstattet, wenn das Fahrzeug innerhalb 12 Monaten erfolgreich durch AMW vermittelt wurde. Nach
erfolgreicher Fahrzeugvermittlung erhält ANW eine bereits festgelegte Courtage oder Provision. Die Courtage richtet sich nach dem
erzielten Kaufpreis. Die Courtage zwischen 8,5% – 18,5%, richtet sich nach dem Verkaufspreis und wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Alternativ besteht die Möglichkeit eine Provision festzusetzen, dabei handelt es sich um die „Differenz zum Verkaufspreis“.
Courtage/Provision werden netto zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. ANW ist ausschließlich als Vermittler tätig und übernimmt
keinerlei Gewährleistung. ANW ist berechtigt zusätzlich vom Verkäufer gewünschte Dienstleistungen am Fahrzeug in Rechnung zustellen.
VI. Zahlung
Nach Abschluss des Kaufvertrages behält ANW eine Kopie des Kaufvertrages und rechnet die Courtage/Provision ab. Die vereinbarte
Courtage/Provision ist innerhalb von 5 Tagen zu begleichen oder kann auf Wunsch, bei Barzahlung des Käufers, mit der Verkaufssumme
durch ANW verrechnet werden. Sonderleistungen z.B. Fahrzeugaufbereitung, Reparaturen etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.
VII. Haftungsausschluss
ANW haftet wegen Verletzung vertraglich geregelter Pflichten lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt
auf die typischen unvorhersehbaren Schäden. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für etwaige Ansprüche des Käufers gegen den
Verkäufer und dem ANW. Anspruchsgegner für derartige Sachmängel o.ä. ist allein der Verkäufer. Haftungsbeschränkungen und
Ausschlüsse gelten nicht, sofern gesetzliche zwingende Regelungen dem entgegenstehen. Probefahrten zur technischen Überprüfung, z.B
zur Reduzierung (Vorbeugung) von eventuellen Standschäden werden für ANW ausdrücklich genehmigt und sind erwünscht. Die
anfallenden Kosten daraus, z.B. Treibstoff oder Öle, werden mit Belegen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
VIII. Verschiedenes
ANW behält sich vor, nach Ablauf von 12 Monaten das Fahrzeug aus der Vermittlung herauszunehmen und den Vertrag außerordentlich
zu kündigen. Die Kosten der Rückführung des Fahrzeuges trägt in diesem Falle der Verkäufer (Besitzer).
IX. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ANW behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ergänzen, abzuändern oder
anzupassen. Auf die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich auf der Internet-Seite von Automakler-
Nordheide.de hingewiesen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten dann mit sofortiger Wirkung in Kraft.
X. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der BRD. Als ausschließlicher Gerichtsstandort wird der Firmensitz der ANW vereinbart.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies den Inhalt im Übrigen unberührt.
Die ungültige Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise dem ursprünglichen Zweck
am nächsten kommt.
AGB erstellt am 01.10.2024