Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Kraftfahrzeugen

I . Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche abgeschlossenen Vermittlungsaufträge zwischen dem
Maklerbüro Wißing und dem Verkäufer (Auftraggebern). Die Geltung dieser AGB wird von dem Verkäufer mit Abschluss des
Vermittlungsauftrags als verbindlich anerkannt. Der Verkäufer bezahlt die Courtage, für den Käufer ist das Fahrzeug Courtagefrei.

II . Vertragsabschluss

Das Maklerbüro Wißing vermittelt Kaufverträge für Fahrzeuge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Der Vermittlungsauftrag
kommt durch den von beiden Seiten Verkäufer und Maklerbüro Wißing zustande. Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer zustande. Das Maklerbüro Wißing wird nicht Teil des Kaufvertrages. Das Maklerbüro Wißing überprüft in
diesem Zusammenhang auch nicht die Wirksamkeit und die im Kaufvertrag vereinbarten Inhalte. Eine Sachmängelhaftung wird von
beiden Parteien (Verkäufer und Maklerbüro Wißing) nicht übernommen. Es handelt sich grundsätzlich um einen Verkauf von Privat.

III . Pflichten des Vermittlers

Das Maklerbüro Wißing vermittelt das Fahrzeug nicht unter dem festgesetzten Mindestpreis. Die Ermittlung des Marktwertes dient der
Orientierung des Kunden, ist jedoch kein verbindlicher Verkaufspreis. Das Maklerbüro Wißing inseriert das Fahrzeug in den gängigen
Printmedien und / oder im Internet. Der Umfang dieser Werbetätigkeit liegt im Ermessen des Maklerbüro Wißing. Das Fahrzeug wird
ausschließlich als Privatverkauf angeboten. Das Fahrzeug kann auf Kundenwunsch , sofern notwendig, kostengünstig instand gesetzt
werden. Eine Fahrzeugaufbereitung und ein Gebrauchtwagenzertifikat durch einen Sachverständigen ist gegen Rechnung möglich. Das
Kundenfahrzeug wird in der Halle, des Maklerbüro Wißing, eingelagert und steht so potentiellen Käufern zur Besichtigung zur Verfügung.
Maklerbüro Wißing organisiert alle Besichtigungstermine und begleitet den Verkauf bis zum Abschluss des gültigen Kaufvertrages. Das
Fahrzeug darf auch zum Zweck der Vermittlung interessierten Kunden, auf eigener Achse (Probefahrt), persönlich vorgeführt werden.
Während der Einlagerungs- und Standzeit ist das Fahrzeug (z.B. Diebstahl / Vandalismus) nicht versichert. Der Verkäufer (Besitzer) ist
selbst für eine Versicherung, während der Einlagerung beim Maklerbüro Wißing, zuständig. Eine Erfolgs- oder Vermittlungsgarantie
oder eine Sachmängelhaftung wird nicht übernommen.

IV . Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer ist allein verantwortlich dafür, dass die für einen Käufer erforderlichen Fahrzeugangaben wahrheitsgemäß und vollständig
gemacht werden. Dies beinhaltet insbesondere alle verkehrstechnischen Eigenschaften sowie etwaig vorhandene bekannte und versteckte
Mängel. Der Verkäufer sichert in diesem Zusammenhang zu, Eigentümer des Fahrzeuges und damit verfügungsberechtigt zu sein. Kommt
ein Kaufvertrag trotz erfolgreicher Vermittlung, aufgrund von vorsätzlich verschwiegenen wesentlichen Eigenschaften oder unbekannten
Eigenschaften des Fahrzeuges nicht zustande, so ist das Maklerbüro Wißing berechtigt, Stornogebühren in Höhe von 50% der Courtage
aber mindestens € 3.570,- zu verlangen. Diese Regelung der Stornogebühren zählt auch bei einer 14 tägigen berechtigten Stornierung des
Kaufvertrages seitens des Käufers, z.B. wegen nachträglich festgestelltem Unfallschaden und/oder erheblichen technischen Mängeln.

V . Kosten

Nach Unterzeichnung des Vermittlungsauftrags wird eine einmalige Service-Pauschale für 50 Detailaufnahmen, 20 Studiofotos, Video und
Text-/Werbegestaltung berechnet. Das Fahrzeug steht gereinigt bis zur Vermittlung in unserer Halle für eine monatliche Standgebühr. Die
Standgebühr innerhalb eines Jahres wird nach erfolgreicher Vermittlung zu 50% mit der Courtage, nach einer erfolgreichen Vermittlung
wieder gutgeschrieben. Nach erfolgreicher Fahrzeugvermittlung erhält das Maklerbüro Wißing eine Courtage, die ausschließlich vom
Verkäufer zu tragen ist. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Maklerbüro Wißing und dem potentiellen Käufer eines Fahrzeuges wird
nicht eingegangen. Die Courtage richtet sich nach Aufwand und Fahrzeugwert, diese wird vor Vertragsabschluss vereinbart oder
pauschaliert. Das Maklerbüro Wißing ist ausschließlich als Vermittler tätig und übernimmt für die Fahrzeuge keinerlei Gewährleistung.
Das Maklerbüro Wißing ist berechtigt, für zusätzliche vom Verkäufer / Kunden gewünschte Dienstleistungen in Rechnung zustellen. Die
Courtage errechnet sich nach dem erzielten Verkaufspreis mit einer Courtage in Prozent. Alternativ ist eine Provision nach erfolgreicher
Vermittlung möglich (VK-Festpreis wird dem Verkäufers überwiesen) Differenz zum VK ist die Maklerprovision.

VI . Zahlung

Nach Abschluss des Kaufvertrages rechnet das Maklerbüro Wißing, das jeweils eine Kopie des Kaufvertrages erhält, die Courtage ab.
Die vereinbarte Courtage ist sofort zu begleichen oder wird bei Barzahlung des Käufers mit der Verkaufssumme durch das Maklerbüro
Wißing verrechnen. Die Sonderdienstleistung z.B. Fahrzeugaufbereitung, Reparaturen, Transporte etc. werden gesondert in Rechnung
gestellt. Alle oben genannten Preise inkl. MwSt. / Courtage zzgl.MwSt.

VII . Haftungsausschluss

Das Maklerbüro Wißing haftet wegen Verletzung vertraglich geregelter Pflichten lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die
Haftung ist beschränkt auf die typischen unvorhersehbaren Schäden. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für etwaige Ansprüche
des Käufers gegen den Verkäufer und das Maklerbüro Wißing. Anspruchsgegner für derartige Sachmängel o.ä. ist allein der Verkäufer.
Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht, sofern gesetzliche zwingende Regelungen dem entgegenstehen. Fahrten zur
technischen Überprüfung, z.B zur Reduzierung (Vorbeugung) von eventuellen Standschäden werden dem Maklerbüro Wißing ausdrücklich
genehmigt und sind erwünscht. Die eventuell anfallenden Kosten daraus, z.B. Treibstoff oder Öle, werden mit Belege in Rechnung gestellt.

VIII . Verschiedenes

Das Maklerbüro Wißing behält sich vor, nach Ablauf von maximal 12 Monaten das Fahrzeug aus der Vermittlung herauszunehmen
und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kosten der Rückführung des Fahrzeuges trägt in diesem Falle der Verkäufer (Besitzer).

IX . Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das Maklerbüro Wißing behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ergänzen,
abzuändern oder anzupassen. Auf die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich auf der Internet-Seite des
Maklerbüro Wißing hingewiesen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten dann mit sofortiger Wirkung in Kraft.

X . Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der BRD. Als ausschließlicher Gerichtsstandort wird der Sitz des Maklerbüro Wißing vereinbart.

XI . Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies den Inhalt im Übrigen unberührt.
Die ungültige Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise dem ursprünglichen Zweck
am nächsten kommt.

AGB erstellt am 02.05.2023